SHEQ
Ingenieurbüro Krausfeld
 

Arbeitssicherheit & Gesundheitsschutz:

Ich unterstütze Ihr Unternehmen dabei, Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz systematisch und rechtskonform zu gestalten.
Als Fachkraft für Arbeitssicherheit (FaSi / SiFa) biete ich Ihnen umfassende Leistungen nach DGUV Vorschrift 2 und dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG).


Leistungen im Überblick


Fachkraft für Arbeitssicherheit (FaSi / SiFa)

  • Rechtsrahmen: DGUV Vorschrift 2, Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG)
  • Ihr Nutzen:Ich übernehme den Aufbau und die Pflege eines wirksamen Arbeitsschutzsystems – in enger Abstimmung mit Geschäftsleitung und Betriebsrat. So stellen Sie sicher, dass alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind und der Arbeitsschutz im Unternehmen „lebt“.


Gefährdungsbeurteilungen, Betriebsanweisungen & Unterweisungen

  • Rechtsrahmen: Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
  • Ihr Nutzen:Ich erfasse systematisch alle relevanten Gefährdungen, entwickle Betriebsanweisungen und stelle Unterweisungsvorlagen bereit. Außerdem unterstütze ich bei der Durchführung von Mitarbeiterschulungen – praxisnah und verständlich.


Gefährdungsbeurteilung Psyche

  • Rechtsrahmen: Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), DGUV Information 211-055
  • Ihr Nutzen:Ich führe anonyme Mitarbeiterbefragungen durch, um psychische Belastungen am Arbeitsplatz zu erkennen und zu bewerten. Gemeinsam leiten wir Maßnahmen nach dem STOP-V-Prinzip ab – für gesunde, motivierte und zufriedene Beschäftigte.


Arbeitsschutzausschuss (ASA) – Sitzungen

  • Rechtsrahmen: Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG), Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG)
  • Ihr Nutzen:Ich bereite ASA-Sitzungen strukturiert vor, leite sie effizient und dokumentiere Ergebnisse nachvollziehbar. So gelingt die aktive Einbindung aller Beteiligten – von der Geschäftsführung bis zur Arbeitnehmervertretung.


Betriebliche Gesundheitsförderung

  • Rechtsrahmen: Präventionsgesetz, Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)
  • Ihr Nutzen:Ich entwickle individuelle, bedarfsgerechte Maßnahmen zur Gesundheitsförderung – von Bewegungs- und Entspannungsangeboten bis hin zu Kommunikationskampagnen für gesundes Verhalten im Arbeitsalltag.


Betriebliche Pandemieplanung

  • Rechtsrahmen: Infektionsschutzgesetz (IfSG)
  • Ihr Nutzen: Ich erstelle oder aktualisiere Ihren Pandemieplan, schule Führungskräfte und sorge dafür, dass Ihr Unternehmen im Ernstfall handlungsfähig bleibt und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter optimal geschützt sind.


Unfallanalysen

  • Rechtsrahmen: Sozialgesetzbuch VII (SGB VII)
  • Ihr Nutzen: Ich unterstütze Sie bei der Unfallanzeige an die Berufsgenossenschaft, untersuche Unfälle systematisch und leite präventive Maßnahmen ab. Bei Bedarf führe ich tiefgehende Root-Cause-Analysen zur Ursachenfindung durch.


Betrieblicher Brandschutz

  • Rechtsrahmen: Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), ASR A2.2
  • Ihr Nutzen: Als Brandschutzbeauftragter entwickle ich Brandschutzkonzepte, führe Schulungen durch und arbeite eng mit Feuerwehr und Behörden zusammen. Evakuierungsübungen und regelmäßige Unterweisungen gehören selbstverständlich dazu.


Ihr Vorteil
Ich biete ganzheitliche Unterstützung in allen Aspekten der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes – rechtssicher, praxisorientiert und mit dem Ziel, Ihr Unternehmen präventiv und zuverlässig aufzustellen.